Bescheid wissen

Konfikurs auf neuen Wegen

Schon seit mehreren Jahren beschäftigen sich verschiedene Gemeinden des Pfarr­kapitels München-West mit einem neuen Modell für den Konfirmandenunterricht. Das bisherige Konzept hat in mehrfacher Hinsicht ausgedient: Durch die auf acht Jahre verkürzte Gymnasialzeit und den Nachmittagsunterricht, wie er inzwischen auch an anderen Schularten Einstand hielt, wurde der wöchentliche Konfiunterricht mehr und mehr zur Last für die Konfirmanden wie auch für die, die ihn erteilen. 

Schulgottesdienste

Gottesdienste – fast geheim – und doch nicht zu übersehen

Nur an Weihnachten sind die Kirchen voll? Und die Kinder fehlen? Ökumene – nur auf dem Papier? Von wegen!

Was „normale“ Gottesdienstbesucher selten erleben, prägt bei vielen Kindern die Wahrnehmung von Kirche und christlichem Glauben ganz entscheidend: Schulgottesdienste!

Am Anfang und am Ende jedes Schuljahres, vor großen Festen wie Weihnachten und Ostern versammeln sich Hunderte von Kindern in

Danke für ihre Gaben und Beiträge – so gehen wir damit um

Kirche und Geld. Wie passt das zusammen? Wer ist verantwortlich? Und wofür?


In unserer Gemeinde entscheidet der Kirchenvorstand darüber, wie das Geld verwendet wird, das unserer Gemeinde zur Verfügung steht. Es setzt sich zusammen aus Zuweisungen der Landeskirche, dem Kirchgeld, sowie Spenden und Kollekten.

Den Hauptteil der Einnahmen unserer Gemeinde stellen die Zuweisungen der Landeskirche dar. Das ist Ihre Kirchensteuer. Vielen Dank an Sie alle, die Sie dazu beitragen. Dauerhaft und verlässlich. Mit großen oder kleinen Beträgen.

Wie wird eine Pfarrstelle besetzt?

Ein Pfarrer wechselt. In eine andere Gemeinde. Oder ein anderes Amt. Eine Pfarrerin geht in den Ruhestand. Wie geht es jetzt weiter? Wer kommt nach?

In unserer Kirche gibt es zwei Verfahren zur Neubesetzung einer Pfarrstelle: Die Wahl des Pfarrers durch den Kirchenvorstand und die Besetzung durch den Landeskirchenrat. Beide Optionen wechseln einander ab: Wurde der bisherige Stelleninhaber vom Kirchenvorstand gewählt, besetzt das nächste Mal der Landeskirchenrat die Stelle.

Taufe schenkt Halt und Haltung

Die Geburt eines Kindes empfinden viele Eltern als ein besonderes Geschenk des Lebens. Der erste Schrei lässt uns dankbar aufatmen. Zur Freude über das neue Leben treten Hoffnungen wie Ängste. Was wollen, können wir unserem Kind nun mit auf den Weg geben und wovor können wir es bewahren? Nach der Anmeldung auf dem Standesamt fragen sich viele Eltern: „Sollen wir die Einmaligkeit unseres Kindes, das Staunen, den Dank und auch unsere Ängste nicht einmünden lassen in eine Taufe?“ Denn Halt und Haltung im Leben, Segen und Schutz über die Familie hinaus verspricht uns die christliche Taufe.

Die Johanniter – ein evangelischer Ritterorden

Schulanfang, September 2013: Wie jedes Jahr haben die Johanniter zum Gemeindefrühstück eingeladen. Nach dem „normalen“ Gottesdienst kommen zunächst vorwiegend Erwachsene im Gemeindehaus zusammen, gegen Mittag nach dem Segnungsgottesdienst die Erstklässler mit ihren Familien.

Im Gottesdienst um 10 Uhr steht an diesem Tag kein Pfarrer auf der Kanzel, sondern ein Lektor. Er trägt einen schwarzen Rittermantel mit einem großen achtspitzigen Kreuz: Ein Mitglied der Johanniter, eines geistlichen Ritterordens.

Wer sind diese Johanniter?

Der Kirchenvorstand: Seine Ausschüsse und Beauftragte

Zehn Mal im Jahr tagt der Kirchenvorstand. Zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern leitet er die Gemeinde. Vieles wird im Plenum besprochen. So weiß jeder Bescheid. Kann mitreden. Und mit entscheiden. Daneben hat der Kirchenvorstand Ausschüsse eingesetzt, die sich um bestimmte Fragestellungen kümmern:
Bausachen, Finanzen, Personal. Unterschieden wird zwischen vorberatenden und beschließenden Ausschüssen.

Erstere leisten Vorarbeiten: Sie beraten und unterbreiten dem Kirchenvorstand Vorschläge. Abgestimmt und entschieden wird im Plenum.