Die kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis eine Segenshandlung für zwei Menschen, für die mit der Ehe ein neuer Lebensabschnitt beginnt.
Die Eheleute bekennen sich vor Gott und der Gemeinde zueinander und nehmen sich gegenseitig als Gabe Gottes an. Sie versprechen öffentlich einander zu lieben und zu ehren, sich gegenseitig beizustehen und einander treu zu sein.
Die Gemeinde hat die Aufgabe, die beiden auf ihrem gemeinsamen Weg zu begleiten.
Für die kirchliche Trauung sollen die Ehepartner konfirmierte Mitglieder der evangelischen Kirche sein. Gehört ein Partner der röm.-kath. Kirche an, kann er auch nach der Trauung weiterhin seiner Konfession mit allen Rechten angehören, wenn er bei seinem zuständigen Pfarramt eine Befreiung von der Formpflicht beantragt und erhält.
Gehört ein Ehepartner keiner Kirche an, kann anstelle einer kirchlichen Trauung ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gehalten werden.
Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Eheschließung voraus, die durch den Eintrag im Familienstammbuch nachzuweisen ist.
In der Regel findet die Trauung in der Wohnortgemeinde der Eheleute statt. Haben die beiden unterschiedliche Wohnsitze, so kann der Ort der Trauung ausgesucht werden. Findet die kirchliche Trauung in einer anderen als der Wohnsitzgemeinde statt und wird die Feier nicht vom zuständigen Pfarrer/In gehalten, ist hierfür eine Zustimmung des Wohnsitzpfarrers einzuholen.
Mit dem Pfarrer / der Pfarrerin, der / die den Gottesdienst hält, ist rechtzeitig ein Gesprächstermin zu vereinbaren, bei dem alles Nötige (Termin, Gestaltung der Feier u.a.) besprochen wird.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoflyer Trauung.