In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern leitet der Kirchenvorstand gemeinsam mit den Pfarrer:innen die Gemeinde.
„Er vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Aufgaben.“ (homepage elkb)
Zusammensetzung
Der Kirchenvorstand der Himmelfahrtskirche besteht aus den Pfarrerinnen und Pfarrern der Himmelfahrtskirche, neun gewählten und drei berufenen ehrenamtlichen Mitgliedern der Gemeinde. Die letzte Wahl fand im Oktober 2018 statt. Die Amtsperiode des Kirchenvorstands erstreckt sich über sechs Jahre. Darüber hinaus können auch Mitglieder des "erweiterten Kirchenvorstands" an den Sitzungen teilnehmen. Die Mitglieder des Kirchenvorstands wählen aus Ihrer Mitte die Vertrauensperson und deren StellvertreterIn, die gemeinsam mit dem Vorsitzenden die Tagesordnung der Sitzungen verantworten.
Unsere Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
Dem amtierenden Kirchenvorstand gehören an:
Pfarrerin Christine Drini (Vorsitzende), Pfarrer Heiner Glückschalt (stellvertretender Vorsitzender), Pfarrerin Charlotte Merget-Fell, sowie die gewählten oder berufenen Mitglieder Dr. Gerhard Laux (Vertrauensmann), Bettina Schopf (stellvertr. Vertrauensfrau), Kurt F. Braml, Dr. Christine Gietl, Dr. Martin Grabenstein, Claudia Haidn, Prof. Andreas Schmidt, Dr. Michael Schneider, Marion Sedlmeir, Ulrike Tremmel, Germar Wambach und Katharina Steer.
Zum erweiterten Kirchenvorstand gehören außerdem Dr. Hartmut Kiehling (Kirchenpfleger), Ricarda Kohlbecher, Wijayanti Kreissig, Karin Müller und Marion Stopic.
Ausschüsse, Delegierte, Beauftragte
Momentan hat der Kirchenvorstand folgende Ausschüsse (Vorsitzende/r) eingesetzt:
Finanz- (Dr. Kiehling), Bau- (Pfr. Glückschalt) und Personalausschuss (Hr. Braml). Der KV entsendet Delegierte (Fr. Haidn, Prof. Schmidt, Fr. Schopf) in den beschließenden Jugendausschuss und in die Prodekanatssynode (Dr. Laux, Fr. Steer) und wählt weitere Beauftragte für das Ev. Bildungswerk (ebw) und das Ev. Beratungszentrum (ebz), für Frauenarbeit, für Partnerschaft, für Ökumene, für Umweltfragen, für Seniorenarbeit und für Diakonie.
Außerdem hat der Kirchenvorstand die Arbeitskreise ‚Kirchenmusik‘, ‚Partnerschaft Tansania‘, ‚Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising‘ sowie ‚Ensemble Himmelfahrtskirche‘ eingesetzt. Darüber hinaus entsendet der Kirchenvorstand Vertreter in den Beirat der Stiftung Himmelfahrtskirche Pasing und den Beirat der Ev. Kindertagesstätte der Diakonie München und Oberbayern - Himmelfahrtskirche Pasing.
Sitzungen
Das Gremium trifft sich etwa 10-mal im Jahr zu öffentlichen Sitzungen in den Gemeindehäusern.
Selbstverständlich sind alle Gemeindemitglieder herzlich eingeladen, die öffentlichen Sitzungen als Gäste zu besuchen.
Projekt: Erneuerung der Innenbeleuchtung auf LED in der Himmelfahrtskirche München-Pasing
gefördert durch die Klimaschutz-Initiative des Bundes (KSI)
Die Himmelfahrtskirche erhielt 2021 eine zeitgemäße und energiesparende Beleuchtung sowie einen neuen Innenanstrich. .
Die Beleuchtung wurde durch die Nationale Klimaschutzinitiative im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert (Förderkennzeichen: 03K16106 / Laufzeit: 01.05.2021 – 30.04.2022) und durch den Projektträger Jülich (PtJ) (http://www.ptj.de/Klimaschutzinitiative-Kommunen) sowie durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH betreut. Beteiligte Partner: Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt München, Abteilung Bau & Liegenschaften, München; KREUZ + KREUZ Freie Architekten/Lichtplaner, Stuttgart; Fa. Seebacher, Lichtsteuerung, und Fa. KIBATEC, Schlosser, beide Bad Tölz, Fa. Frank, Zimmerei, München, Fa. Götzberger, Elektrik, Ottobrunn und Fa. Interferenz, Leuchten, Tönisvorst.
Vorhabenziel
Die Lichtanlage der Kirche wurde durch eine energieeffiziente Anlage mit LED-Lichtquellen und einer Lichtsteueranlage ersetzt, um eine angemessene Beleuchtung für die jeweilige Nutzung zu ermöglichen. Die Ausleuchtung der Decke und Wände soll die ansprechende Architektur der Kirche zur Geltung bringen. Außerdem wird die neue Anlage wirtschaftlich arbeiten und den Klimaschutz nachhaltig durch eine ca. 90%ige Strom- und CO2-Einsparung (jährlich ~15 t) fördern. Die Langlebigkeit der vorgesehenen LED-Lampen wird auch den Wartungsbedarf drastisch reduzieren.
Vorgehensweise
Die bestehende Beleuchtung wurde durch eine energieeffiziente LED-Beleuchtung mit Steuerung ersetzt. Für das Kirchenschiff wurde eine ovale Lichtstruktur mit dimmbaren LED-Modulen installiert. Sie hängt an Stahlseilpendeln und schränkt den Blick von der Empore zu Altar und Kanzel nicht ein. Zur Gewölbeaufhellung sind lineare LED-Bänder als ‚Uplights‘ in der Lichtstruktur angeordnet, die getrennt von den ‚Downlights‘ dimmbar sind. Dadurch können unterschiedliche Lichtstimmungen erzeugt werden. Der Altarbereich wird mit Strahlern aus dem vorderen Bereich der Lichtstruktur ausgeleuchtet. Als weitere Leuchten wurden schlanke Pendelleuchten für die Emporen sowie Decken- und optional Wandleuchten unter den Emporen montiert. In den Treppenhäusern und Nebenräumen wurden Pendelleuchten bzw. Deckenleuchten installiert. Alle Leuchten wurden mit LED-Lampen oder LED-Lichtbändern bestückt.
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.