Bestattung
Die evangelische Trauerfeier findet in der Regel auf den Friedhöfen in den dafür vorgesehenen Trauerhallen statt. Die christlichen Trauerfeiern stehen im Zeichen der Hoffnung auf Gott, den Ursprung und Ziel allen Lebens nach christlichem Verständnis. Das Leben des bzw. der Verstorbenen kommt in angemessener Weise zur Sprache mit einem Bibelwort. Die Ansprache wird entweder in der Halle oder am Grab gehalten. Die Kommune München und der jeweilige Bestattungsort geben die Rahmenbedingungen vor: Je nach Art der Bestattung stehen 10-30 Minuten in der Trauerhalle zur Verfügung. Am Grab gibt es meist keine zeitlichen Beschränkungen. Mit Worten, Liedern, Instrumentalmusik wird ein Raum geboten für einen würdigen. liebevollen und von Hoffnung getragenen Abschied.
Bestattungsinstitute
Den Erstkontakt zum Pfarramt Himmelfahrtskirche stellen in der Regel die von den Angehörigen beauftragten Bestattungsinstitute her. Sie benachrichtigen das Pfarramt über den Todesfall und den vorgesehenen Bestattungstermin. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin setzt sich dann mit den Angehörigen in Verbindung.
Im Trauergespräch werden die Gestaltung und der Ablauf der Trauerfeier besprochen. Hier ist auch Raum für persönliche Daten und Erinnerungen, die in die Traueransprache einfließen sollen.
Aussegnung am Sterbeort
Gerne begleiten die Pfarrer:innen der Himmelfahrtskirche Sterbende und deren Angehörige. Ist der Tod zuhause, im Altenheim oder Krankenhaus eingetreten, gibt es ein Abschiedsritual, die sog. Aussegnung. Der bzw. die Verstorbene wird persönlich noch einmal gesegnet. Er bekommt den Abschiedssegen, den Valetsegen. Kerzenlicht, Bibelworte und Gebet begleiten die Angehörigen in der kleinen Aussegnungsfeier. Die engste Familie nimmt Abschied am Sterbebett oder am offenen Sarg vor dem Hinaustragen.
Die Zeit danach
Am Sonntag nach dem Beerdigungstag wird in den Gottesdiensten der Himmelfahrtskirche der/die Verstorbene genannt und es wird für ihn/sie gebetet.
In den Räumen des evang. Bildungswerkes in der Herzog-Wilhelm-Str.24/III gibt es ein Trauercafe, jeden ersten Montag im Monat von 15 bis 17 Uhr.
Am Ewigkeitssonntag, auch Totensonntag genannt, wird in einem besonderen Gottesdienst der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres gedacht. Für jeden Verstorbenen wird eine Kerze angezündet. Dazu werden die Angehörigen persönlich angeschrieben und eingeladen.
Gebühren und Spenden/Stiftungen
Ihre Kirchengemeinde erhebt von sich aus keine Gebühren. Der Beitrag „für die Kirche“ in der Rechnung des Bestattungsinstituts ist für Kreuzträger und den kirchlichen Sachbedarf auf den Friedhöfen und wird vom Dekanat München erhoben. Nur ein Teil des Betrages geht an unsere Gemeinde. Wenn Sie Ihrer Kirchengemeinde etwas spenden wollen, freuen wir uns. Die Höhe Ihrer Spende legen Sie bitte im Sinne des bzw. der Verstorbenen selbst fest.
Ab 500.- € sind Zustiftungen zur Stiftung Himmelfahrtskirche möglich. Diese werden im Stifterbuch eingetragen und mit einer Urkunde bedacht. Sie sind auch im Rahmen eines Testamentes möglich: Der Nachlass oder Teile davon können erbschaftssteuerfrei in die Stiftung eingebracht werden. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen und bleiben auf Dauer erhalten. So wirken materielle Werte nachhaltig, auch über den Tod hinaus. Näheres erfahren Sie im Pfarramt
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoflyer Bestattungen.