Danke für ihre Gaben und Beiträge – so gehen wir damit um

Kirche und Geld. Wie passt das zusammen? Wer ist verantwortlich? Und wofür?


In unserer Gemeinde entscheidet der Kirchenvorstand darüber, wie das Geld verwendet wird, das unserer Gemeinde zur Verfügung steht. Es setzt sich zusammen aus Zuweisungen der Landeskirche, dem Kirchgeld, sowie Spenden und Kollekten.

Den Hauptteil der Einnahmen unserer Gemeinde stellen die Zuweisungen der Landeskirche dar. Das ist Ihre Kirchensteuer. Vielen Dank an Sie alle, die Sie dazu beitragen. Dauerhaft und verlässlich. Mit großen oder kleinen Beträgen.

Die Kirchensteuer, die Ihre Bank seit kurzem von Kapitalerträgen einbehält, ist übrigens keine neue Steuer, sondern nur ein neues Verfahren im Rahmen der Abgeltungsteuer. Wenn Sie Näheres dazu wissen möchten, finden Sie zusätzliche Informationen unter www.kircheundgeld.de bzw. www.kirchenabgeltungssteuer.de.

Nach einem genau festgelegten Schlüssel, der sich im Wesentlichen nach der Anzahl unserer Gemeindeglieder bemisst, erhalten wir unseren Anteil der Kirchensteuer. Dieser betrug im Jahr 2013 etwa 150.000 Euro. Davon wird das Gehalt der Angestellten in Kirche, in den Gemeindezentren und im Büro bezahlt: Hausmeister und Mesnerinnen, Sekretärinnen und Reinigungskräfte.

Pfarrer, Diakonin und Kantor werden direkt von der Landeskirche besoldet. Allerdings nicht vollständig: zehn Prozent der Bezüge des Kantors muss die Gemeinde selbst stemmen. Dazu kommen Fahrtkosten und weitere Ausgaben, die mit dem jeweiligen Dienst verbunden sind.

Gut, dass es darüber hinaus noch das Kirchgeld gibt. Es ist so etwas wie eine Ortskirchensteuer. In München wird es zentral vom Dekanat erhoben. Ein Brief erinnert alle erwachsenen Gemeindeglieder daran. Es beträgt zwischen 5 und 100 Euro jährlich.

Zum Ausgleich ist die Kirchensteuer niedriger als im Norden: Sie beträgt bei uns in Bayern nur acht statt neun Prozent der Einkommensteuer. Das zusätzliche Prozent fließt auf diese Weise direkt in die Gemeinde. Es bleibt vor Ort. 60 Prozent gehen an die einzelnen Gemeinden. 40 Prozent davon bleiben in der Gesamtkirchengemeinde München. Damit werden Dienste und Aufgaben unterstützt, die eine Gemeinde alleine nicht bewältigen kann, beispielsweise Beratungsstellen und andere diakonische Projekte. Im Jahr 2013 erhielten wir vom Dekanat knapp 18.000 Euro zugeteilt.

Ein besonderes Augenmerk verdienen Spenden und Kollekten. Wer anlässlich einer Taufe oder einer Trauung, einer Bestattung oder eines Jubiläums etwas spendet, kann genau festlegen, wofür sein Geld verwendet wird: Für Kinder und Jugendliche, für Kirchenmusik oder Senioren, für soziale Zwecke oder Aufgaben außerhalb unserer Gemeinde. Vieles, was unsere Gemeinde mit Leben erfüllt, ist nur durch solche Gaben möglich.

Ein weiterer Kostenfaktor neben Lohn und Gehälter sind die Aufwendungen für die Immobilien. So müssen neben hohen Energie- und Betriebskosten jährlich auch Rücklagen für Sanierungskosten der Gebäude gebildet werden. Nur durch Einnahmen aus Mieten und Zinsen kann dies die Gemeinde leisten.

Die Grundlage für das Wirtschaften unserer Gemeinde ist der Haushalt. Jedes Jahr muss die Gemeinde einen ordentlichen Haushalt für das kommende Jahr aufstellen. Der Haushalt gibt detailliert Auskunft über die Eiinnahmen- und Ausgabenstruktur. Dies bereitet der Kirchenpfleger im Herbst mit den Verantwortlichen der einzelnen Tätigkeitsfelder vor. Dann tritt unser Finanzausschuss zusammen. Er besteht aus Mitgliedern des Kirchenvorstands und weiteren Gemeindegliedern mit besonderen Kompetenzen auf diesem Gebiet. Das Gremium berät ausführlich über den Ansatz der einzelnen Haushaltsstellen.

Beschlossen wird der Haushalt im Kirchenvorstand. Hier fallen die Beschlüsse: Was wird wofür verwendet? Was wollen wir fördern? Was fahren wir zurück? Um manches wird hart gerungen. Geplant, geredet, verworfen oder verstärkt. Und schließlich entschieden.

Im Frühjahr wird dann der Haushalt des vergangenen Jahres abgeschlossen. Auch diesmal tritt der Finanzausschuss zusammen und nimmt die „Jahresrechnung“ unter die Lupe. Hier sieht man dann, was mit dem Geld der Kirchengemeinde alles geleistet wurde. Die Jahresrechnung ist vom Kirchenvorstand zu prüfen und beschlussmäßig festzustellen. Die Jahresrechnung wird – ebenso wie der Haushaltsplan – eine Woche lang öffentlich zur Einsicht für Mitglieder unserer Gemeinde ausgelegt.

Dazwischen wacht der Kirchenpfleger über die Finanzen der Gemeinde. Er steuert und vollzieht den Haushalt nach Maßgabe der Beschlüsse des Kirchenvorstands. Die Bewirtschaftung des Haushalts ist letztlich ein Zusammenwirken von Kirchenvorstand, pfarramtlicher Geschäftsführung, Pfarramtssekretärin, Kirchenpfleger und der betreuenden Gemeindesachbearbeiterin im Kirchengemeindeamt. Die kirchliche Verwaltungsstelle unterstützt uns mit ihrer Finanzabteilung bei der Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben, mit ihrer Abteilung Bau- und Liegenschaften bei der Bewirtschaftung unserer Immobilien.

Leider hat es hier zu Beginn des Jahres bei der Verwaltung kirchlicher Rücklagen strafrechtlich relevante Vorgänge gegeben. Vielleicht haben Sie davon gelesen: Mehrere Millionen wurden – entgegen den geltenden Bestimmungen – in ethisch zwar sinnvolle, aber viel zu riskante Anlagen gesteckt. Der Verlust ist ein schwerer Schlag. Nicht nur im Bereich der Finanzen, sondern auch für die Glaubwürdigkeit unserer Kirche. Werden wir dem gerecht, was wir predigen? Nun werden Vorkehrungen getroffen, um so etwas künftig zu verhindern.

Unsere Gemeinde ist davon nicht direkt betroffen. Für Rücklagen, die wir dort verwahren lassen, bürgt mittlerweile die Landeskirche. Einen Teil verwalten wir nach wie vor selbst. Grundsätzlich gilt auf allen Ebenen: Es geht nicht um Erwirtschaftung von Gewinn, sondern um die Deckung der Ausgaben durch die Einnahmen. Dazu gehört auch die Bildung angemessener Rücklagen. Damit wir auch in Zukunft auf einem guten Weg sind. Verantwortungsbewusst. Lebendig und aktiv. Und dankbar für das, was Sie mit Ihren finanziellen Beiträgen ermöglichen.

[Dietmar Geiß, Kirchenpfleger Hans-Martin Köbler, Pfarrer]