Taufe schenkt Halt und Haltung

Die Geburt eines Kindes empfinden viele Eltern als ein besonderes Geschenk des Lebens. Der erste Schrei lässt uns dankbar aufatmen. Zur Freude über das neue Leben treten Hoffnungen wie Ängste. Was wollen, können wir unserem Kind nun mit auf den Weg geben und wovor können wir es bewahren? Nach der Anmeldung auf dem Standesamt fragen sich viele Eltern: „Sollen wir die Einmaligkeit unseres Kindes, das Staunen, den Dank und auch unsere Ängste nicht einmünden lassen in eine Taufe?“ Denn Halt und Haltung im Leben, Segen und Schutz über die Familie hinaus verspricht uns die christliche Taufe. In der menschlichen Taufhandlung wird die göttliche Dimension unseres Lebens sichtbar. Sie ist ein Sakrament, ein göttliches Heilmittel, welches Jesus selbst eingesetzt hat, unter dem sichtbaren Zeichen des Wassers. Bei der Taufe erfahren wir ganz sinnlich durch das Wasser der Taufe das Geheimnis unverlierbaren Lebens in und durch Gott. Dreimal wird dem Täufling bei der Taufhandlung Wasser über den Kopf gegossen zu der Taufformel: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

In der Taufe wird dem Täufling auch die unauslöschliche Verheißung Gottes zugesprochen, die am Ende des Lebens dann eingelöst wird: „Siehe, ich bin bei dir alle Tage bis an der Welt Ende.“ Der Täufling erfährt die Einmaligkeit seiner Person, den Segen und den Schutz seines Gottes. Die Taufe gibt dem Menschen Halt und Unabhängigkeit gegenüber Mächten und Gewalten, die auf Menschen Anspruch erheben. „Aus der Taufe gehoben“ sagte man früher und meinte damit: Aus bedrohlichen Wassern und Ängsten, die Menschen untergehen lassen im Leben, wird der Mensch in den Raum der Liebe Gottes gestellt. Das Kreuzeszeichen wird über dem Täufling gemacht, weil Jesus Christus als unsichtbarer Lebensbegleiter mit dem Täufling gehen wird: „Ich zeichne dich mit dem Zeichen des Christus, dem Zeichen des lebendigen Gottes, der mit dir gehen wird.“

Meistens werden bei uns Babys und Kleinkinder getauft, manchmal entscheiden sich auch Jugendliche und Erwachsene bewusst für ihre Taufe. Dem „Ja“ Gottes antwortet dann der Mensch mit seiner persönlichen Entscheidung. Bei der Kindertaufe sprechen die Eltern und Paten oder Patinnen stellvertretend für die kleinen Täuflinge das Glaubensbekenntnis. Der Geschenkcharakter der Taufe wird bei der Kindertaufe besonders betont. Eltern und Paten übernehmen durch ihr Versprechen bei der Taufe die Aufgabe, Glaube, Liebe und Hoffnung vorzuleben und den Kontakt zu den Kirchengemeinden vor Ort zu ermöglichen. Bei der Konfirmation bekräftigt der Getaufte dann selbst sein „Ja“ zu Gott.

Wenn Sie sich für die Taufe eines Kindes oder Ihre eigene interessieren, dann nehmen Sie Kontakt zur Kirchengemeinde auf (Tel 89 60 75 0). Zur Vorbereitung der Taufe gibt es mit dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Pfarrer (Pfarrer Köbler, Pfarrer Glückschalt, Pfarrerin Hövelmann) ein Taufgespräch. Auch Pate oder Patin können beim Taufgespräch anwesend sein. Das Patenamt ist ein Amt der Kirche und Paten sollten ihren Täufling im Glaubens- und Kirchenalltag begleiten. Deshalb ist eine Kirchenmitgliedschaft in einer der christlichen Konfessionen auch Voraussetzung für das Patenamt. Ausgetretene können das Patenamt nicht übernehmen. Wir erbitten eine Patenbescheinigung aus der Heimatgemeinde.

Wir taufen in eigenen Taufgottesdiensten oder auch im Hauptgottesdienst. Wie in jedem anderen Gottesdienst auch baut der Taufgottesdienst auf Bibeltexte, Bekenntnis, Taufhandlung, Segnung und Fürbitte. Bei einzelnen Textbausteinen kann die Taufgemeinde aber viel mehr mitgestalten: Den Taufspruch (Anregung durch die Pfarrer bzw. www.taufspruch.de) und die Tauflieder auswählen, bei Gebeten, Fürbitten mitwirken und natürlich die Taufkerze gestalten. Wer eine schöne Tauffeier erlebt hat, kann auch etwas weitergeben für den Erhalt der 109 Jahre alten Himmelfahrts­kirche, damit noch viele Menschen die persönliche Tauffeier rund um den Taufstein in einem weiten Kirchenraum erleben dürfen.

Bei der Taufhandlung werden die Eltern gefragt, ob sie den christlichen Glauben an ihr Kind weitergeben wollen. Dazu sollen sie Ja sagen können. Deshalb sollte zumindest ein Elternteil Mitglied einer christlichen Kirche sein. Freilich sind in unseren großstädtischen Lebensmilieus auch gelegentlich beide Eltern aus den christlichen Kirchen ausgetreten oder haben keine religiöse Biographie, wenn sie aus den neuen Bundesländern kommen. Sie wünschen sich aber für ihr Kind die Taufe. Dann müssen aber der Pate, die Patin dem evangelischen Glauben angehören.
Eine ökumenische Tauffeier gibt es noch nicht, obwohl die christliche Taufe die Konfessionen verbindet und gegenseitig anerkannt wird. Bei einem Konfessionswechsel wird deshalb die Taufe nicht wiederholt. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder vor einem Konfessionswechsel gehört werden, ab dem 12. Lebensjahr darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden und mit Vollendung des 14. Lebensjahres gilt die volle Religionsmündigkeit. Manchmal entscheiden sich Jugendliche ganz bewusst gegen die Familientradition. In diesem Alter lockt auch das Patenamt, das nach der Konfirmation ab 14 Jahren übernommen werden kann. „Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein“ (1.Mose 12, 2). Denn „Alle Dinge sind möglich dem, der da glaubt“ (Markus 9, 23).

[Pfarrerin Hildegard Hövelmann]