Stiftung Himmelfahrtskirche

Gehen Sie mit uns stiften!

Taufe und Konfirmation, Hochzeit und Hochzeitstage, ein runder Geburtstag und andere Jubiläen sind willkommene Gelegenheiten, die Stiftung der Himmelfahrtskirche finanziell zu unterstützen. Auch anlässlich von Trauerfällen und bei der Regelung des eigenen Nachlasses durch ein Testament können Sie die Stiftung der Himmelfahrtskirche bedenken. Mit einer Zustiftung helfen Sie dauerhaft, auch über den Tod hinaus.

Die Stiftung trägt bei zum Unterhalt der Himmelfahrtskirche, zur Erhaltung des Gebäudes, der Orgel, der Einrichtung sowie der liturgischen Geräte. Sie unterstützt hilfsbedürftige Personen aus unserer Gemeinde und uns Pfarrer:innen bei unserer seelsorgerlichen Tätigkeit.

„Normale“ Spenden an unsere Gemeinde dienen in der Regel zur Finanzierung aktueller Aktivitäten. Das ist und bleibt zunehmend wichtig. Die Stiftung tritt ergänzend daneben: Zustiftungen vergrößern das Stiftungskapital. Dessen fortlaufende und immerwährende Erträge tragen dazu bei, die Himmelfahrtskirche auch in Zukunft als Ort der Begegnung zu erhalten und das gemeindliche Leben zu fördern.

Ab einem Betrag von 500 Euro sind Zustiftungen möglich. Im Rahmen der Steuererklärung mindern sie die zu zahlende Steuer. Das im Testament vermachte Vermögen kommt der Stiftung ebenfalls erbschaftssteuerfrei zugute. Jeder Stifter bzw. jede Stifterin erhält eine Urkunde. Eine Ausfertigung wird dauerhaft im Stiftungsbuch hinterlegt, das in der Himmelfahrtskirche ausliegt.

Wollen Sie mehr über unsere Stiftung wissen?

Dann wenden Sie sich bitte an:

Pfarrerin Christine Drini oder Kirchenpfleger Dr. Hartmut Kiehling

Stiftung Himmelfahrtskirche Pasing
IBAN: DE31 1203 0000 1004 4130 41
BIC: BYLADEM1001
Kontonummer: 100 441 3041
BLZ: 120 300 00

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